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carmondo News-Blog
19.06.2009 von Anja Schieke
Nun ist sie beschlossene Sache, die neue Kfz-Steuer kommt zum 01.07.2009 und wir alle fragen uns, was ändert sich für uns?
Sind Sie Besitzer eines Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008, dann erfolgt bis zum 31.12.2012 die Besteuerung wie bisher. Ab 2013 werden diese Fahrzeuge dann auch in die Neuregelung einbezogen, allerdings werden die Einzelheiten dazu erst später festgelegt.
Ist Ihr fahrbarer Untersatz zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 erstzugelassen, dann gilt weiterhin die Steuerbefreiung wie im Steuerbescheid angegeben. Diese Befreiung gilt für Wagen mit Euro 4 für 1 Jahr und für Autos mit Euro 5 für maximal 2 Jahre, wobei sie am 31.12.2009 endet. Danach werden diese Fahrzeuge mit der geringeren Kfz-Steuer besteuert. Wenn Sie vorab schon einmal Vergleichen wollen, können Sie den Rechner auf www.kfz-steuer.de nutzen.

Beim Neuwagenkauf heißt es jetzt Augen auf und die CO²-Werte des auserwählten Modells genau unter die Lupe nehmen. Damit kann man sich einen überraschend hohen Steuerbescheid ersparen und mit etwas Glück von 2011 bis 2013 eine jährliche Steuer-Befreiung von 150 € nutzen.
Was müssen sie bei der Auswahl ihres Neuen beachten? Sehr wichtig ist die grundsätzliche Entscheidung zwischen Diesel- und Benzinmotor. So wird ein Benzin-Pkw mit 2 € je angefangene 100 cm³ Hubraum und ein Diesel-Pkw mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum besteuert. Der zweite Einflussfaktor ist der CO²-Ausstoß des Fahrzeuges. Bei der Berechnung wird ein CO2-Freibetrag von 120 g/km gewährt, jedes weitere g/km wird mit 2 € besteuert. Dieser Steuerfreibetrag gilt bis 2011. Danach werden die Grenzwerte für den CO2-Freibetrag weitergesenkt. Ziehen sie einen Diesel ohne Partikelfilter in Betracht, kommen bis zum 31.03.2011noch einmal 1,20 € je angefangene 100 cm³ Hubraum als Strafsteuer oben drauf.
Beim Kauf eines Neuwagens lohnt es sich also genau hinzuschauen. Zu guter Letzt der Tipp: Wer plant, sich einen Diesel anzuschaffen und darauf achtet, dass er die Euro 6 erfüllt, kann sich eine Steuerbefreiung von 150 € von 2011 bis 2013 sichern.
2 Kommentare zu “Die neue Kfz-Steuer – Was ändert sich und was muss man beim Neuwagenkauf beachten?”
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20.06.2009 um 08:50
Zwei Anmerkungen / Korrekturen :
1. Die Steuerbefreiung für Euro 5 Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen 05.11.08 und 30.06.09 beträgt nicht 2 Jahre sondern maximal 2 Jahre. Auf jeden Fall endet sie am 31.12.10.
2. Bei dem Hubraumbetrag für Diesel kommen noch 1,20€ / 100 ccm dazu, wenn der Diesel keinen Partikelfilter hat. Diese Strafsteuer endet am 31.03.11.
22.06.2009 um 09:19
Herzlichen Dank für die Anmerkungen, ich werde diese gern noch einarbeiten.